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2022-01-07

Betreute Personen => kein unabhängiger Patietenanwalt (rechtlich, medizinisch) und mangelnde Menschenrechte & Monitoring

 Viele Menschen in Österreich benötigen Betreuung, sind pflegebedürftig, in Lebenskrisen (durch Schicksalsschläge, Schocks, Obdachlosigkeit, Gewalteinwirkung, Resozialisierung nach Aufenthalt, Aufenthalt in einer psychiatrischen Anstalt oder im Strafvollzug, Betreung von schwer Demenzkranken oder (Halb-)Komapatienten, oder chronische schwere Seuchen bzw. Suchtkrankheiten).

Egal um welche vom Leid getroffenen Menschen es sich nun handelt (sehr alte Senioren mit schwerer Demenz, Härtefälle betreut vom psychosozialen Dienst, in psychiatrische Kliniken zwangseingewiesene oder wohnungslose, die jetzt im sozialen Wohnen Programm sind, betreute WGs für Menschen mit Behinderung, ...), es gibt KEINE unabhängige Kontrolle und Monitoring und es gibt keinen Garant, dass jeder dieser Menschen eine rechtlichen und medizinischen Patientanwalt regelmäßig kontaktieren kann.

Was sind die Konsequenzen des Fehlens einer unabhängigen Kontrolle und eines unabhängigen Patientenanwalt?

Ein par Fallstudien (leider aus der Realität)!

  • Eine albanische Flüchtlingsfrau (ohne Bildung) steht nach Mißbrauch unter schwerem Schock. Aufgrund des Schocks gingen alle kommunikativen Fähigkeiten (einfache Sprache, Gebärden, Deuten, Nicken) bei ihr temporär oder ev. parmanent verloren. Die Frau hat permanent große Angst und wird in einer Einrichtung des PSD (Psychosozialen Dienst) betreut. Es ist unklar, ob Leute, die in den Mißbrauch verwickelt waren, sich auch in der Einrichtung befinden und keine Garantie, ob sich die Frau von dem Trauma unter gegebenen Umständen überhaupt abkapseln, erholen, regenerieren kann.
  • Ein WG-Bewohner in einer betreuten WG für Menschen mit Behinderung fühlt sich von seinen Mitbewohnern und den Betreuern schikaniert und gequält. Dem armen ist es unmöglich sich nur 2 Stunden in der Woche zurückzuziehen, um Musik zu hören, ein par schöne Erinnerungsfotos anzusehen oder ein Buch ein par Seiten zu lesen.
  • Ein auf einen Asylbescheid wartender nordafrikanischer Flüchtling wurde vom Flüchtlingslager aufgrund seiner Sexuakität und permanenten Stockschlägen in der Nacht auf eine psychiatrische Einrichtung verlegt. Zwar zufrieden über den besseren Schutz und keiner Folter, ist der Flüchtling in Sorge, dass er wichtige rechtliche Termine zu seinem Verfahren nun versäumt und so dann automatisch abgeschoben wird.
Wir sehen hier sehr gut, dass durch Fehlen einer unabhängigen Kontroll und Patientenanwaltschaft hier es zu leichten bis schweren Menschenrechtsverletzungen kommt.

Bitte diese Missstände umgehenst schleunigst beheben!


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