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2013-01-12

Welche Rechte hat die Kunst oder ein Interessenskonflikt mit und ohne demokratisch legitimierten Vertretungen

Meiner Meinung nach wird das sozialpartnerschaftliche Konzept in Österreich und die Interessenvertretungen bei Kunst hat Recht in höchstem Maße strapaziert, da die Situation extrem komplex ist:
Es gibt die Rechteverwerter (Sparte Industrie, Bundesfachverband Audiovisuelle Film- und Musikindustrie durch Bundesfachverband vertreten), die Künstler (vertreten?) und andere, die durch die von den Rechteverwertern geforderten Gesetzesänderungen betroffen sind,wie jeder Bürger (ohne Vertretung), die Internetprovider (mit ihrem
Fachverband als Vertretung), Elektrohandel (Festplatten mit ihrem Bundesfachverband als Vertretung http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?angid=1&stid=679830&dstid=224) und generell Teile der Ubit (ebenfalls teilweise durch die Ubit Bundessparte in Vertretung, aber mit nicht homogenen Interessen). Das macht diese ganze Sache so schwierig.
Hier wird bereits wieder heftig diskutiert und viele Parteien verwerten das Thema auch um Bürgernähe im Wahlkampf zu versprühen: http://blog.sektionacht.at/2013/01/fur-wen-lobbyiert-eigentlich-kunst-hat-recht/#comments
quod dixi dixi, ich will weiters noch erwähnen, dass neben der Piratenpartei bei den ersten STOP ACTA Demos, nur die SJÖ und das BZÖ anwesend war und unabhängige JVPler auf Besuch, während die Bundes-SPÖ, -ÖVP, -FPÖ ACTA im Parlament unterzeichneten. Anonymous hatte das Thema ursprünglich aufgegriffen. Weiters ist erwähnenswert, dass unsere derzeitige Bundesministerin Mag. Dr. Beatrix Karl sehr der Lobby der Rechteverwerter bei den Gesetzesvorschlägen zugeneigt zu sein scheint.
Epilog: Was die Sache auch noch schwierig machen dürfte. ist dass in der Kreativwirtschaft sehr viele freie MitarbeiterInnen auf Werkvertrag beschäftigt sein dürften oder Subunternehmer, die scheinbar in der selben Fachgruppe sind, wie die Auftraggeber. Dennoch gibt es ordentliche KVs:
http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?AngID=1&StID=584375&DstID=379
http://www.filmandmusicaustria.at/kvabschluss.html
http://www.filmandmusicaustria.at/kollektivvertraege.html
http://www.filmandmusicaustria.at/fileadmin/dateien/Kollektivvertraege/KV_2012/KV-Filmschaffende_Text_2012.pdf 

Nichts desto trotz halte ich die Festplattenabgabe in dieser Höhe für Raub um die mangelnde künstlerische oder wirtschaftliche Leistung einfach von einem anderen Fachverband zu kassieren (in dem Fall sogar von 1[Handel] + ½[Internetprovider] + ½[Ubit]) , ähnlich wie die Presseverleger von Google beim LSR! Die Filmwirtschaft hat es versäumt neue kostengünstige Services im digitalen Zeitalter einzurichten, die Gelder wurden nicht in die Unternehmen reinvestiert und ihr Geschäftsmodell besteht nun in horrenden Abmahngebühren (kein Vergleich zum Schaden) und Raub mittels Abgabe vom Elektrohandel. Wenn ich alte Röhrenfernseher oder Schallplatten herstelle und keinen Gewinn mehr mache, kann ich auch niemanden anderen zu Verantwortung ziehen, weil ich nicht mit der technischen Entwicklung mithalten konnte.
Es wäre ein einfaches ohne personenbezogene Daten zu speichern 80% der Downloads abzufangen und zu einer Bezahlseite umzuleiten, wo Musik und Filme kostengünstig gekauft werden können und der Käufer auch eine Bestätigung erhält, wo er, wenn ihm sein Gerät eingeht, den Song nochmal herunterladen kann. Das brächte die Internetprovider nicht in Verlegenheit personenbezogene Daten ihrer Kunden weiterzugeben. Dienstleister geben ungern die personenbezogenen Daten ihrer Kunden her. Beim Steuerabkommen mit der Schweiz hatte Maria Fekter nicht einmal von Leuten, die der Republik einen hohen Betrag an Steuergeld schulden, eine Datenbekanntgabe erreichen können.

2013-01-07

Die Chronik des Salzburger-Finanzskandal

Die Chronik des Salzburger-Finanzskandals:
http://diepresse.com/home/politik/innenpolitik/1321236/Finanzskandal

Monika R. ging offenbar von stabilen Zinsen aus. Dass sie behaupte, „dass absehbar war, dass die variablen Zinsen in den nächsten Jahren nicht steigen, drücke ihre Haltung zum Risiko klar aus“.
Ob die Zinsen steigen werden, sei unsicher, meint Utz Greiner. „Sicher ist jedenfalls, dass die Zinsen in den nächsten 25 Jahren steigen können.“
Quelle Artikel Kurier: http://kurier.at/politik/inland/salzburgs-finanzbeirat-draengte-vergeblich-auf-risiko-abbau/2.445.473 

Wenn Österreich solche Transaktionen macht, wo sämtliche Risiken des sich änderenden Zinsniveau innerhalb der nächsten 25 Jahren im Vorhinein durch Zinsswaps abgesichert werden müssen, dann ist die Transaktion prinzipiell mal zu hinterfragen. Der 4-Jahresplan in der UdSSR funktionierte bereits nie nur auf 4 Jahre im Voraus nach Plan, Pläne, die sämtliche Zinsentwicklungen in den nächsten 25 Jahren berücksichtigen müssen, sind reinster Irrwitz.

Dennoch nichts desto trotz kann die Zinsschwankungsbreite innerhalb eines bestimmten Bereichs als wahrscheinlich angenommen werden und leicht mathematische extrapoliert werden mit größerer Ungenauigkeit, je weiter in die Zukunft extrapoliert wird  natürlich: http://de.euribor-rates.eu/ezb-leitzins.asp
http://www.leitzinsen.info/
Sinnvoll sind meiner Meinung nach Zinsswaps innerhalb einer Währung, wenn sich entweder der  Kreditgeber gegen fallende Zinsentwicklung absichert oder der Kreditnehmer sich gegen eine steigende Kreditzinsentwicklung absichert. Natürlich halte ich es für einen riesen Mist, wenn die Regierungen vieler Länder in Zinsswaps ihr Geld als reine Währungs- oder Zinsspekulation investieren. Sollten sie auf steigende Zinsen gewettet haben, dann bilden sie neben den Sparern die zweite Interessensgruppe, die gegen eine Senkung des Leitzinssatz der EZB im Tief Lobby machen wird.

2013-01-04

237.548 Personen sind zu wenig Ausbildungspersonal für Österreich

   5.962 Kindergrippen
  31.831 Kindergärten
   7.581 Horte
   4.980 Altersgemischte Kinderbetreuung
  ======
  50.354 KindergärtnerInnen gesamt (6,39 Kinder pro Betreuer)
 124.921 LehrerInnen               (9,33 Schüler pro Lehrperson)
  34.765 Hochschulpersonal

   1.819 Private Unis
  14.716 Fachhochschulen
  10.973 Pädagogische Hochschulen 
========
 237.548 Summe Ausbildungspersonal für die nächste Generation


Dennoch höre ich dauernd: Wir brauchen mehr soziales Personal, wir brauchen mehr Kinderbetreuungspersonal, wir brauchen mehr LehrerInnen und mehr Leute an den Universitäten.
Quelle: http://www.oif.ac.at/fileadmin/OEIF/FiZ/fiz_2011.pdf


const dient um (konstant) zu deklarieren

char c;
char *const ch = &c; /* der Inhalt/Wert an der Adresse auf den cp zeigt kann gerändert werden, der Pointer kann keine andere Adresse referenzieren */ 
const char *ptr; /* Der Inhalt/Wert an der Adresse auf den der Pointer zeigt kann nicht geaendert werden, der Pointer kann eine andere Adresse referenzieren.  */
const char * const chPtr; /* Der Inhalt/Wert an der Adresse auf den der Pointer zeigt kann nicht geaendert werden, der Pointer kann keine andere Adresse referenzieren */ 

2013-01-02

Achtzehnter Abschnitt im besonderen Teil des österreichischen Strafgesetzbuchs

Original Quelle: http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10002296

  • Strafbare Handlungen bei Wahlen und Volksabstimmungen
    Geltungsbereich
    § 261. (1) Die Bestimmungen dieses Abschnitts gelten für die Wahl des Bundespräsidenten, für die Wahlen zu den allgemeinen Vertretungskörpern und zu den satzungsgebenden Organen (Vertretungskörpern) der gesetzlichen beruflichen Vertretungen, für die allgemeinen und unmittelbaren Wahlen in die mit der Vollziehung betrauten Organe einer Gemeinde, für die Wahl zum Europäischen Parlament sowie für Volksabstimmungen.
    (2) Einer Wahl oder Volksabstimmung steht das Unterschreiben eines Wahlvorschlags, das Verfahren für ein Volksbegehren und die Abgabe einer Unterstützungsbekundung für eine Europäische Bürgerinitiative gleich.

  • Wahlbehinderung
    § 262. (1) Wer einen anderen mit Gewalt oder durch gefährliche Drohung nötigt oder hindert, überhaupt oder in einem bestimmten Sinn zu wählen oder zu stimmen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, unter den Voraussetzungen des § 106 jedoch mit den dort bezeichneten Strafen zu bestrafen.
    (2) Wer einen anderen auf andere Weise als durch Nötigung an der Ausübung seines Wahl- oder Stimmrechts hindert, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.

  • Täuschung bei einer Wahl oder Volksabstimmung
    § 263. (1) Wer durch Täuschung über Tatsachen bewirkt oder zu bewirken versucht, daß ein anderer bei der Stimmabgabe über den Inhalt seiner Erklärung irrt oder gegen seinen Willen eine ungültige Stimme abgibt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
    (2) Ebenso ist zu bestrafen, wer durch Täuschung über einen die Durchführung der Wahl oder Volksabstimmung betreffenden Umstand bewirkt oder zu bewirken versucht, daß ein anderer die Stimmabgabe unterläßt.

  • Verbreitung falscher Nachrichten bei einer Wahl oder Volksabstimmung
    § 264. (1) Wer öffentlich eine falsche Nachricht über einen Umstand, der geeignet ist, Wahl- oder Stimmberechtigte von der Stimmabgabe abzuhalten oder zur Ausübung des Wahl- oder Stimmrechts in einem bestimmten Sinn zu veranlassen, zu einer Zeit verbreitet, da eine Gegenäußerung nicht mehr wirksam verbreitet werden kann, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
    (2) Wer sich dabei einer falschen oder verfälschten Urkunde bedient, um die falsche Nachricht glaubwürdig erscheinen zu lassen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.

  • Bestechung bei einer Wahl oder Volksabstimmung
    § 265. (1) Wer einem Wahl- oder Stimmberechtigten ein Entgelt anbietet, verspricht oder gewährt, damit er in einem bestimmten Sinn oder damit er nicht oder nicht in einem bestimmten Sinn wähle oder stimme, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen.
    (2) Ebenso ist ein Wahl- oder Stimmberechtigter zu bestrafen, der dafür, daß er in einem bestimmten Sinn, oder dafür, daß er nicht oder nicht in einem bestimmten Sinn wähle oder stimme, ein Entgelt fordert, annimmt oder sich versprechen läßt.

  • Fälschung bei einer Wahl oder Volksabstimmung
    § 266. (1) Wer, ohne wahl- oder stimmberechtigt zu sein, oder namens eines anderen ohne oder gegen dessen Auftrag unzulässigerweise wählt oder stimmt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
    (2) Wer das Ergebnis einer Wahl oder Volksabstimmung fälscht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.

  • Verhinderung einer Wahl oder Volksabstimmung
    § 267. Wer mit Gewalt oder durch gefährliche Drohung eine Wahl, eine Volksabstimmung oder die Feststellung oder Verkündung ihrer Ergebnisse verhindert oder absichtlich stört, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.

  • Verletzung des Wahl- oder Volksabstimmungsgeheimnisses
    § 268. Wer einer dem Schutz des Wahl- oder Abstimmungsgeheimnisses dienenden Vorschrift in der Absicht zuwiderhandelt, sich oder einem anderen Kenntnis davon zu verschaffen, wie jemand gewählt oder gestimmt hat, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.