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2013-04-12

Wer wird in Österreich wirklich diskriminiert?

In Österreich sind viele politische Parteien um Beseitigung aller vorhanden und nicht vorhandenen Ungleichheiten zwischen Mann und Frau bemüht, dass sie gar nicht merken, wie sehr andere Gruppen hier sowohl rechtlich, als auch finanziell diskriminiert werden.
  • Homosexuelle Menschen insbesondere gleichgeschlechtliche Paare werden tatsächlich voll und ganz bewusst gegenüber heterosexuellen Paaren diskriminiert, weil sie bei Ehe und Adoption nicht die gleichen Rechte und Pflichten haben.
  • Unternehmen im Bankensektor in anderen EU-Staaten werden wirtschaftlich diskriminiert, weil sie durch das österreichische Bankgeheimnis einen Wettbewerbsnachteil haben
  • Atheisten, Sekten und Esoterikvereine werden  diskriminiert, weil nur anerkannte  Religionsgemeinschaften per auf Ewigkeit unabänderbaren Konkordatsvertrag Sonderrechte und Steuererleichterungen genießen.
  • Dennoch werden wiederum die anderen im Konkordatsvertrag anerkannten  Religionsgemeinschaften gegenüber der römisch-katholischen Kirche diskriminiert, weil nur diese das alleinige Recht auf Feiertags-Festlegungen hat und diese Feiertage per Vertrag nicht einseitig vom Staat abgeschafft werden dürfen.
  • AsylantInnen werden diskriminiert, weil ihnen das Recht auf Arbeit im vollen Umfang  grundlos vorenthalten wird.
  • FacharbeiterInnen nach Rückkehr aus der Karenz als Beschäftigte bei Unternehmen aus dem Fachverband der Metaller werden nicht innerhalb der eigenen Branche diskriminiert, weil das Recht auf Beschäftigung im gleichen Ausmaß nach Rückkehr aus der Karenz nicht gilt, wenn das Unternehmen für einen Großteil der Belegschaft Kurzarbeit anordnete
  • Jedoch prekär beschäftigte Mitarbeiterinnen beim öffentlich rechtlichen Rundfunk im Bereich  Ö1 werden da wirklich diskriminiert, weil sie gar nicht die gleichen Rechte als freie scheinselbstständige Dienstnehmerinnen haben.
  • Jüngere Arbeitnehmer werden älteren Arbeitnehmern gegenüber diskriminiert, weil Ihnen der Grundwehrdienst nicht als pensionsversicherte Anrechnungszeit mehr gesetzlich voll anerkannt wird, was bei einem Zwangsdienst eine Frechheit sondergleichen ist und sie gegenüber untauglich eingestuften Mitbürgern oder früher geborenen, wie mir im Pensionssystem schlechter stellt.
  • Die ASVG- und Selbstständigen-RentnerInnen sind gegenüber den Beamtenruhegenüsslern diskriminiert, weil sie finanziell und verrechnungstechnisch schlechter gestellt wurden!
  • Aber der einseitige Vertrauensschutz von Altbeamten diskriminiert wieder die Jungvertragsbediensteten, die für ihre Leistung im gleichen Aufgabenbereich weniger Gehalt bekommen, weil HöchstrichterInnen einseitigen Vertrauensschutz für Altbeamte über der Gleichheit und Würde des Menschen erkannten!

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